Organe unserer Kirchgemeinde

1. Kirchgemeindeversammlung

In dieser Versammlung werden alle wichtigen Beschlüsse gefasst und der Kirchgemeinderat gewählt. Die Protokolle können unter der Rubrik "Pfarrblatt" eingesehen werden.


2. Kirchgemeinderat

Der Kirchgemeinderat ist die ordentliche Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde der Kirchgemeinde. Er besteht mit dem Präsidenten aus sieben Mitgliedern, deren Amtszeit auf 12 Jahre beschränkt ist.

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3. Pfarreirat

Der Pfarreirat steht im Dienste der Seelsorge. Aufgaben: Liturgie, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Veranstaltungen, Ökumene sowie Engagement für pastorale Probleme. Der Pfarreirat besteht nebst den Geistlichen, dem Sakristan, den Katechet/Innen aus den Delegierten der einzelnen Pfarreiorganisationen.

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