1. Kirchgemeindeversammlung
In dieser Versammlung werden alle wichtigen Beschlüsse gefasst und der Kirchgemeinderat gewählt. Die Protokolle können unter der Rubrik "Pfarrblatt" eingesehen werden.
2. Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist die ordentliche Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde der Kirchgemeinde. Er besteht mit dem Präsidenten aus sieben Mitgliedern, deren Amtszeit auf 12 Jahre beschränkt ist.
3. Pfarreirat
Der Pfarreirat steht im Dienste der Seelsorge. Aufgaben: Liturgie, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Veranstaltungen, Ökumene sowie Engagement für pastorale Probleme. Der Pfarreirat besteht nebst den Geistlichen, dem Sakristan, den Katechet/Innen aus den Delegierten der einzelnen Pfarreiorganisationen.